Weitere Entscheidung unten: BSG, 11.07.1972

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1972 - X B 100/72   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1972 - X B 100/72 (https://dejure.org/1972,1503)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.05.1972 - X B 100/72 (https://dejure.org/1972,1503)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Mai 1972 - X B 100/72 (https://dejure.org/1972,1503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Rechtsanwalt; Zuziehung, notwendige

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1386
  • NJW 1972, 1966
  • DÖV 1973, 63
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 27.07.1998 - 4 TJ 315/98

    Erstattungsfähige Kosten - Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für

    Jedenfalls ist das in § 68 VwGO für die Anfechtungsklage und unter Umständen für die Verpflichtungsklage vorgeschriebene Vorverfahren, das mit der Erhebung des Widerspruchs beginnt (§ 69 VwGO), kein Vorverfahren für den Eilrechtsschutz, auch nicht für das Aussetzungsverfahren, das denknotwendig zur Voraussetzung hat, daß ein Widerspruch, dessen aufschiebende Wirkung (wieder-) hergestellt werden soll, erhoben wurde (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 10. Senat, Beschluß vom 18.05.1972 in NJW 1972, 1966; ihm folgend, aber einschränkend VG Köln, Beschluß vom 09.02.1973 in NJW 1973, 1015 mit zustimmender Anmerkung von Grave; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 162 Anm. 13).
  • OVG Thüringen, 15.09.2000 - 4 ZEO 167/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Vorverfahren;

    Über die Rechtmäßigkeit und den Bestand des Verwaltungsakts ist dagegen - als Fortführung der zielgleichen Prüfung im Widerspruchsverfahren (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO) - nur im Hauptsacheverfahren abschließend zu entscheiden (vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.07.1998 - 4 TJ 315/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 346; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.04.1993 - 8 S 2969/92 -, zitiert nach Juris; OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 02.05.1989 - 13 B 27/89 -, DÖV 1990, S. 159; OVG NW, Beschl. v. 15.02.1993 - 4 B 1917/92 -, DVBl. 1993, S. 889; a. A. OVG NW, Beschl. v. 18.05.1972 - X B 100/72 -, NJW 1972, S. 1966).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 6 E 292/07

    Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Verfahrens über eine

    Aus dem von der Antragstellerin angeführten Beschluss des OVG NRW vom 18. Mai 1972 - X B 100/72 - folgt nichts anderes.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2006 - 1 O 11/06

    Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren und Kostenentscheidung im einstweiligen

    Es wird z. T. zwar vertreten, dass auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO eine Entscheidung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO erfolgen müsse (Redeker/v.Oertzen, VwGO, 2004, § 162 Rn. 13), da dieses Verfahren ein "selbständiges Verfahren" darstelle (OVG Münster, Beschl. v. 18.05.1972, X B 100/72, OVGE 28, 31), in dem - ausnahmsweise - über § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO entschieden werden müsse, wenn "das Vorverfahren abgeschlossen und ein Klageverfahren nicht mehr möglich" sei (VG Köln, Beschl. v. 09.02.1973, 4 L 584/72, NJW 1973, 1015).
  • OVG Sachsen, 02.07.2020 - 5 E 36/20

    Erinnerung gegen die Festsetzung zu erstattender Kosten; Beschwerde; behördliches

    Nicht abschließend geklärt sind nur die hier nicht relevanten Fragen, ob Teil der zu erstattenden Kosten eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 80 Abs. 5 VwGO analog § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 VwGO auch die Kosten eines dafür - quasi als Vorverfahren - nötigen behördlichen Aussetzungsverfahrens gemäß § 80 Abs. 6 VwGO sein können (ebenso offen: SächsOVG, Beschl. v. 21. Februar 2017 - 3 E 2/17 -, juris Rn. 7) oder ob mit vereinzelt gebliebener Rechtsprechung (OVG NRW, Beschl. v. 18. Mai 1972, NJW 1972, 1966) die Kosten eines Widerspruchsverfahrens i. S. v. §§ 68 ff. VwGO analog § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 VwGO in einem gerichtlichen Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 oder § 123 VwGO erstattungsfähig sind, wenn sich an das Widerspruchsverfahren kein Klageverfahren anschließt (ablehnend Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 162 Rn. 62, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2969/92

    Verfahren nach VwGO § 80a Abs 3 - Notwendigkeit der Beiziehung eines Anwalts -

    Soweit in der Kommentarliteratur teilweise die Auffassung vertreten wird, eine Erstattung der Kosten des Vorverfahrens komme auch in Betracht, wenn sich nur ein Verfahren gem. 80 Abs. 5 VwGO angeschlossen habe (Redeker/von Oetzen 10. Aufl. Anm. 13 zu § 162 VwGO; Eyermann/Fröhler, 9. Aufl., § 162 VwGO, Rdnr. 12a; dagegen Kopp, 9. Aufl. § 162 VwGO, Rdnr. 16), wird nicht hinreichend berücksichtigt, daß § 80 VwVfG inzwischen eine andere Wertung getroffen hat; die angeführte Entscheidung des OVG Nordrhein- Westfalen, NJW 1972, 1966 = OVGE 28, 31 ist durch diese Vorschrift überholt (ebenso bereits der 5. Senat des beschließenden Gerichtshofs, Beschluß v. 11.2.1981, VBlBW 1981, 291).
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Rechtsprechung
   BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 350/71   

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https://dejure.org/1972,2779
BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 350/71 (https://dejure.org/1972,2779)
BSG, Entscheidung vom 11.07.1972 - 5 RJ 350/71 (https://dejure.org/1972,2779)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 1972 - 5 RJ 350/71 (https://dejure.org/1972,2779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entzug einer Rente - Witwenrente - Erwerb eines anrechenbaren Anspruchs - Wiederbewilligung

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 221
  • NJW 1972, 1966
  • NJW 1973, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 248/74

    Witwe - Versorgungsansprüche - Änderung der Rangfolge - Unterhaltsverzicht -

    Unterhaltsschuldner umstoßen (BSGE 21, 279 = SozR Nr. 9 zu EUR 1291 RVG; BSGE 24, 293 = SozR Nr. 13 aaO; SozR Nr. 16 aaO; BSGE 34, 221 = SozR Nr. 33 aaO; SozR Nr. 34 aaO).

    Deshalb ist dieser Anspruch entsprechend neu festzustellen, sobald hinsichtlich eines auf ihn anrechenbaren Versorgungs-" Unterhalts- oder Rentenanspruchs eine Änderung eintritt (BSGE 34, 221 = SozR Nr. 33 zu 5 1291 RVG).

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Insbesondere hat das BSG wiederholt entschieden, daß in Verallgemeinerung z.B. des in § 622 und § 1286 RVO, § 63 des Angestelltenversicherungsgesetzes, § 86 des Reichsknappschaftsgesetzes, § 151 Arbeitsförderungsgesetz und § 62 des Bundesversorgungsgesetzes zum Ausdruck gelangenden Rechtsgedankens der Widerruf eines Leistungsbescheides immer dann gestattet sei, wenn sich die für seinen Erlaß maßgebenden Umstände und rechtlichen Verhältnisse nachträglich wesentlich geändert haben (vgl. hierzu ausführlich BSGE 34, 221, 224 = SozR Nr. 33 zu § 1291 RVO und SozR Nr. 24 zu 1286 RVO; der erkennende Senat z.B. in SozR 2200 § 1744 Nr. 15 am Ende -).
  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 49/77

    Einfluss des Bezugs wiederaufgelebter Witwenrente auf die vom geschiedenen

    Denn subsidiäre Sozialleistungen können auf die Unterhaltsverpflichtung keine Anrechnung finden (BSGE 19, 153, 155/156; 21, 279, 280/281; 25, 219, 220; 42, 110, 112; BSG NJW 1972, 1966; 1973, 2223; 1976, 991, 992; LG Flensburg FamRZ 1974, 533; RGRK-Wüstenberg, 10./11. Aufl., § 58 EheG Anm. 42; Palandt / Diederichsen, 35. Aufl., § 58 EheG , Anm. 3a; Rolland, 1. EheRG, § 1577 Rdnr. 4; Brühl / Göppinger / Mutschler, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., Rz. 539, 887 Fußn. 129, 948; Ruland, Familiärer Unterhalt, S. 99 - 101; 196/197, 207; Tempel, Die Berücksichtigung von Sozialversicherungsleistungen und Kindergeldleistungen im Unterhaltsrecht S. 34 ff., 140 ff; Jung FamRZ 1974, 428, 429; Trollheimer NJW 1972, 1453; 1973, 388; Grunsky FamRZ 1969, 522, 525; Habscheid FamRZ 1959, 317, 319), weil sonst das gesetzliche Verhältnis der Ansprüche zueinander umgekehrt würde.
  • LSG Hessen, 19.10.1978 - L 6 An 1091/77

    Unterhaltsverzicht; fiktiver Unterhaltsanspruch

    Es steht der Klägerin frei, einen entsprechenden Überprüfungsantrag mit den erforderlichen Beweismitteln bei der Beklagten zu stellen, die dann eine Neuprüfung in die Wege leiten wird (vgl. BSG 34, 221).
  • BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 81/84

    Rückforderung eines Kinderzuschusses - Wesentliche Änderung - Aufhebung eines

    So war die Aufhebung eines Leistungsbescheids bzw die Neufeststellung einer Leistung bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse, wie sie vorliegend streitig ist, schon damals aufgrund eines allgemeinen, in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck gelangenden Rechtsgedankens zulässig (BSGE 34, 221, 22" : SozR Nr. 33 zu % 1291 RVG; SozR 1300 5 48 Nr. 1; BSGE 53, 235, 237f : SOZR 1300 EUR "8 Nr. 2).
  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 40/81

    Wiederaufgelebte Witwenrente - Rechtsanspruch auf eine höhere Rente -

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, ist der Anspruch auf die Wiederaufgelebte Witwenrente nach 5 68 Abs. 2 AVG neu festzustellen, wenn in bezug auf einen auf ihn anrechenbaren Versorgungs-, Unterhalts- oder Rentenanspruch eine Änderung eingetreten ist (BSGE 34, 221, 224; SozR 2200 5 1291 Nr. 8).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 RJ 102/79

    Rentenversicherungsträger - Versichertenrente - Entziehung der Rente -

    Der Senat hat ferner geprüft, ob die nach Erlaß des Rentenbewilligungsbescheides vom 10, Dezember 1974 von der Einzugsstelle Ende Januar 1975 vollzogene Beitragserstattung eine nachträgliche wesentliche Änderung der für den Rentenbescheid maßgebenden Verhältnisse sein könnte und daher in Verallgemeinerung des 55 622 und 1286 RVG, @ 63 des Angestelltenversicherungsgeset2es (AVG), @86 des Reichsknappschaftsgesetzes (EKG), @ 151 des Arbeitsförderungsgesizes (AFG) und 5 62 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zugrunde liegenden Re0htsgedanken eine Rentenentziehung rechtfertigen könnte (vgl hierzu ausführlich BSGE 34, 221 = SozR Nr. 33 zu 5 1291 RVO und SozR Nr. 24 zu 5 1286 RVG)o Abgesehen davon, daß der Beitragserstattungsbescheid der AOK Berlin vom 29° Januar 1975 wegen verstoßes gegen EUR 1424 Abs. 5 RVG in der bis zum 30° Juni 1977 geltenden Fassung (vgl nunmehr @ 26 Abs. 1 des 4° Buches des Sozialgesetzbuches - SGB 4) rechtswidrig und - auch von der Beklagten - anfechtbar war - die Beklagte hatte zuvor schon durch den Bescheid vom 10. Dezember 1974 der Klägerin aus den beanstandeten Beiträgen Altersruhegeld bindend bewilligt -, kann dieser rechtliche Gesichtspunkt aus fd@pnden Überlegungen nicht durchdringen: Zu der Frage, ob bei der Klägerin Pflichtbeiträge vorliegen, die den Anspruch auf vorzeitiges Altersruhegeld nach 5 1248 Abs. 3 RVG zu stützen vermögen, hat sich durch den Beitragserstattungsbescneiider AOK B "" vom 29. Januar 1975 keine nachträgliche wesentliche Änderung ergeben.
  • LSG Niedersachsen, 24.05.1977 - L 10 J 464/77
    Verzichtet die Witwe auf einen infolge Auflösung der Ehe erworbenen neuen Unterhaltsanspruch, so ist dieser Unterhaltsverzicht für die Anrechnungsvorschrift des RVO § 1291 Abs. 2 S 1 grundsätzlich beachtlich mit der Folge, daß die wieder auflebende Witwenrente ungekürzt auszuzahlen ist.Der abweichenden Ansicht des BSG (vergleiche BSG 1964-09-02 11/1 RA 189/61 = BSGE 21, 279; BSG 1972-07-11 5 RJ 350/71 = BSGE 34, 221) kann nicht mehr gefolgt werden, seitdem RVO § 1291 Abs. 2 durch das RRG vom 1972-10-18 (BGBl 1 1972, 1965) mit Wirkung vom 1973-01-01 geändert und die "Verschuldensklausel" gestrichen worden ist.
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